Hausarztverträge
Liebe Patienten,
der Begriff Hausarztvertrag beschreibt die Funktion, dass ein Versicherter einen Hausarzt seiner Wahl bestimmt, der ihn betreut und dessen gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert.
Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme eines Patienten an einem Hausarztvertrag ist freiwillig. Dafür können die Krankenkassen ihren Mitgliedern Vergünstigungen in Form von Sonder-Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen anbieten.