Hausarztvertrag
Liebe Patienten,
der Begriff Hausarztvertrag beschreibt die Funktion, dass ein Versicherter einen Hausarzt seiner Wahl bestimmt, der ihn betreut und dessen gesamte ambulante, fachärztliche und stationäre Behandlung steuert.
Der Hausarzt überweist bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte. Die Teilnahme eines Patienten an einem Hausarztvertrag ist freiwillig. Dafür können die Krankenkassen ihren Mitgliedern Vergünstigungen in Form von Sonder-Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen anbieten.
Kontakt
Hauptstraße 15
31699 Beckedorf
Tel. 05725 - 91 57 25
Fax: 05725 - 91 57 24
Sprechzeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
16.00 - 19.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
nachmittags Hausbesuche
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
anschl. bis 22.00 Uhr Homöopathie-Erstanamnesen
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Und nach Vereinbarung.